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   BVerwG, 24.09.1998 - 3 B 104.98   

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https://dejure.org/1998,9437
BVerwG, 24.09.1998 - 3 B 104.98 (https://dejure.org/1998,9437)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1998 - 3 B 104.98 (https://dejure.org/1998,9437)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1998 - 3 B 104.98 (https://dejure.org/1998,9437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 2 Abs. 2 S. 1; VZOG § 1a Abs. 1 S. 1, S. 2
    Offene Vermögensfragen - Nutzungsrechts i.S. von § 1a Abs. 1 Satz 1 VZOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 62.96

    Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Vorerwerbsrecht - Dingliches

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 B 104.98
    Auch die Beschwerde vermag nicht darzutun, inwiefern ein schuldrechtliches Nutzungsrecht in dieser Hinsicht allgemein höher zu gewichten sein sollte als etwa ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung von Grundeigentum, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu den restituierbaren Vermögensgegenständen im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG bzw. § 1 a Abs. 1 Satz 2 VZOG gehört (Urteile vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 14.96 - ZOV 1997, 275 ; vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 -).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 B 104.98
    Auch die Beschwerde vermag nicht darzutun, inwiefern ein schuldrechtliches Nutzungsrecht in dieser Hinsicht allgemein höher zu gewichten sein sollte als etwa ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung von Grundeigentum, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu den restituierbaren Vermögensgegenständen im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG bzw. § 1 a Abs. 1 Satz 2 VZOG gehört (Urteile vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 14.96 - ZOV 1997, 275 ; vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 -).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Umfang der restituierbaren

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1998 - 3 B 104.98
    Auch die Beschwerde vermag nicht darzutun, inwiefern ein schuldrechtliches Nutzungsrecht in dieser Hinsicht allgemein höher zu gewichten sein sollte als etwa ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung von Grundeigentum, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu den restituierbaren Vermögensgegenständen im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG bzw. § 1 a Abs. 1 Satz 2 VZOG gehört (Urteile vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 14.96 - ZOV 1997, 275 ; vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 -).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 8 B 22.06

    Vermögenswert; schuldrechtliches Nutzungsrecht; Pachtverhältnis.

    Dies gilt auch für Ansprüche aus einem Pachtverhältnis (Beschluss vom 14. Juli 2004 - BVerwG 7 B 89.04 - BA S. 2; vgl. auch Beschluss vom 24. September 1998 - BVerwG 3 B 104.98 - VIZ 1999, 99 = juris Rn. 4).
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